Landesförderungen für die Bereiche Volkskultur und Chorwesen in Niederösterreich
Im Auftrag des Landes Niederösterreich wickelt die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH das Förderwesen für die Bereiche Volkskultur und Chormusik in Niederösterreich ab. Die Volkskultur Niederösterreich GmbH ist als Tochtergesellschaft für die operative Abwicklung zuständig.
Für die Begutachtung der Förderansuchen werden von der Niederösterreichischen Landesregierung Gutachtergremien bestellt, die zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) tagen. Im Hinblick auf die erforderliche Bearbeitungszeit der eingelangten Ansuchen wurden als Einreichfristen für das Jahr 2024 der 30. September (für die Sitzung im Herbst) und der 28. Februar (für die Sitzung im Frühjahr) festgesetzt.
Ein Ansuchen ist rechtzeitig vor der Projektdurchführung einzureichen. Projekte, die bereits abgeschlossen sind, können nicht im Nachhinein gefördert werden.
Einreichstelle:
Haus der Regionen
Steiner Donaulände 56
3500 Krems-Stein